Nicht jede Angelegenheit kann außergerichtlich geklärt werden


Auch soweit vorrangig durch uns ins den meisten Fällen versucht wird eine außergerichtliche Lösung zu finden, klappt dieses nicht immer. Die Klageschrift der Anwaltskanzlei Michael Hanke wird bei der Geschäftsstelle des Gerichts abgegeben. Die Klageschrift wird regelmäßig in elektronischer Form über das besondere elektronische Anwaltspostfach eingereicht. 

Mit der Einreichung der Klage bei Gericht wird grundsätzlich die gerichtliche Verfahrensgebühr fällig. Maßgebend für deren Berechnung ist der Streitwert, der in der Klage angegeben wird. Die endgültige Festsetzung des Streitwerts erfolgt später durch das Gericht. Zunächst sind die Gebühren nach dem angegebenen Wert einzuzahlen. 

Nach Zahlung der Verfahrensgebühr wird die Akte dem Richter vorgelegt. Dieser verfügt die für die Durchführung des Verfahrens erforderlichen Maßnahmen. Dazu gehören vor allem die Zustellung der Klage an die Beklagtenseite, die Bestimmung eines frühen ersten Termins zur mündlichen Verhandlung oder die Anordnung, dass zunächst ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt werden soll, sowie Auflagen und Fristsetzungen an die Beklagtenseite, sich zur Klage zu äußern.

Am Ende des gerichtliches Verfahren steht anschließend ein Titel, meist in der Form eines Urteils. Der Anspruch der sich aus dem Urteil ergibt kann dann anschließend bei Weigerung der Gegenseite durch die Vollstreckung durch den Staat zwangsweise eingetrieben werden.

Wir begleiten Sie von der Erstberatung , hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung, bis zur Erledigung Ihres Rechtsstreites.

 


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