Strafbefehl


Ein Strafbefehl ist eine strafrechtliche Verurteilung. Wenn die Staatsanwaltschaft die Auffassung vertritt, dass eine strafbare Handlung vorliegt, kann sie einen Strafbefehl erlassen oder Anklage zum Gericht erheben.  

Folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, erlässt es den Strafbefehl nach Lage der Akten.



Einspruch gegen den Strafbefehl



Gegen einen Strafbefehl kann zunächst zur Wahrung der Frist Einspruch erhoben werden. Außerdem sollte spätestens dann Akteneinsicht beantragt werden.  

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts erklärt werden. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist beim Amtsgericht eingeht.  

Wenn sich nach Akteneinsicht ergibt, dass die Strafe berechtigt ist, kann den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen werden. Dann bleibt es bei der im Strafbefehl festgestellten Strafe.  


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