Gewerblicher Rechtsschutz


Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst den Schutz, die Sicherung und die Durchsetzung immaterieller Vermögenswerte. Für Unternehmen sind diese Rechte häufig wirtschaftlich so bedeutsam wie klassische Sachwerte. Marken, Designs, urheberrechtlich geschützte Inhalte, Werbekonzepte und Wettbewerbsvorteile bestimmen heute oftmals den Marktwert eines Unternehmens stärker als Maschinen oder Warenlager. Gerade in digitalisierten Geschäftsmodellen entstehen und verbreiten sich Inhalte und Produkte schnell – ebenso schnell entstehen jedoch auch Konflikte über Nachahmung, unlautere Werbung, unberechtigte Nutzung von Fotos oder Logos und die Verletzung fremder Schutzrechte.


Hanke.Legal berät und vertritt Unternehmen, Selbstständige und Kreative in allen zentralen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Dabei geht es typischerweise um zwei Grundkonstellationen: Entweder möchten Sie Ihre eigenen immateriellen Güter strategisch schützen, strukturieren und wirtschaftlich verwerten, oder Ihnen wird vorgeworfen, fremde Rechte verletzt zu haben und Sie müssen schnell, rechtssicher und taktisch klug reagieren.


Markenrecht


Schutz und Verteidigung Ihrer Marke: Markenrecherche, Anmeldung, Widerspruch, Abmahnung und gerichtliche Durchsetzung bei Markenverletzungen – inklusive Strategie für Namen, Logos und Produktkennzeichen.

Designrecht


Schutz der Produktgestaltung: Eintragung von Designs, Prüfung von Nachahmungen, Durchsetzung von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen sowie Abwehr von Design-Abmahnungen.

Wettbewerbsrecht


Faire Werbung und rechtssichere Kommunikation: Abwehr und Durchsetzung bei irreführender Werbung, unzulässigen Werbeaussagen, Nachahmung, unlauteren Geschäftspraktiken und Abmahnungen nach dem UWG.

Urheberrecht


Sicherer Umgang mit Inhalten: Beratung zu Fotos, Videos, Texten, Grafiken und Software, Lizenzverträge, Rechteketten und Verteidigung gegen Abmahnungen sowie Durchsetzung von Unterlassung und Schadensersatz.





Zuerst ist zu klären, was unter gewerblicher Rechtsschutz zu verstehen ist. Im deutschen Recht versteht man unter dem gewerblichen Rechtsschutz die Gesamtheit der immateriellen Güter. Hierunter sind das Markenrecht, Designrecht, Patentrecht als auch das Gebrauchsmusterrecht, sowie das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht  zu verstehen.



1. Schutz eigener Rechte: Strategie statt „Einzelmaßnahmen“
Viele Schutzrechtsprobleme entstehen, weil zu spät oder ohne Gesamtkonzept gehandelt wird. Eine Marke wird erst angemeldet, wenn bereits ein Konflikt droht. Ein Designschutz wird übersehen, obwohl das Produkt im Markt auffällt. Bild- und Textrechte werden intern nicht sauber dokumentiert. Dadurch entstehen unnötige Risiken: teure Abmahnungen, Verkaufsstopps, Sperrungen auf Plattformen oder Streitigkeiten über Nutzungsrechte. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer IP-Strategie, die zu Ihrem Geschäftsmodell passt. Dazu gehören insbesondere die Auswahl geeigneter Schutzinstrumente, die Prüfung von Kollisionsrisiken, die rechtssichere Dokumentation der Rechtekette sowie – je nach Bedarf – die vertragliche Absicherung über Lizenzverträge, Agentur- und Entwicklerverträge oder Übertragungsregelungen.

2. Abwehr und Verteidigung: Wenn Ihnen eine Rechtsverletzung vorgeworfen wird
Ebenso häufig ist die Gegenkonstellation: Ein Unternehmen erhält eine Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung, wegen einer vermeintlich unlauteren Werbung, wegen Produktnachahmung oder wegen der Nutzung von Fotos und Texten. Hier ist die erste Reaktion entscheidend. Unbedachte Unterlassungserklärungen binden oft über Jahre und können Vertragsstrafen auslösen. Gleichzeitig kann Untätigkeit zu einstweiligen Verfügungen, Kontosperrungen oder weiteren Kosten führen.
Wir prüfen die Vorwürfe auf Rechts- und Tatsachenseite, bewerten die prozessualen Risiken, entwickeln eine Verteidigungsstrategie und führen die Kommunikation mit der Gegenseite. Je nach Lage kann dies eine vollständige Zurückweisung, eine modifizierte Unterlassungserklärung, eine Vergleichslösung oder eine gerichtliche Klärung umfassen. In eilbedürftigen Fällen vertreten wir Sie auch im einstweiligen Rechtsschutz.

3. Durchsetzung: Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz
Wenn Ihre Schutzrechte verletzt werden, geht es nicht nur um „Recht haben“, sondern um effektive Durchsetzung. Typische Ziele sind die Unterlassung weiterer Verletzungshandlungen, die Beseitigung rechtsverletzender Inhalte, Auskunft über Umfang und Vertriebswege, Vernichtung/Recall von Produkten sowie Schadensersatz bzw. Herausgabe von Gewinnen. Gerade im Onlinehandel spielt zudem die schnelle Beseitigung auf Plattformen und in sozialen Netzwerken eine erhebliche Rolle, weil sich Reichweite und Schaden in kurzer Zeit vervielfachen können. Wir unterstützen Sie dabei, Ansprüche wirtschaftlich sinnvoll und beweissicher zu verfolgen, insbesondere durch ein strukturiertes Vorgehen von der Abmahnung über die einstweilige Verfügung bis zur Hauptsacheklage.

4. Schwerpunkte innerhalb des gewerblichen Rechtsschutzes
Auf dieser Übersichtsseite finden Sie die zentralen Bereiche, zu denen wir regelmäßig beraten und prozessieren:


  • Markenrecht: Schutz von Namen, Logos und Kennzeichen; Anmeldung, Überwachung, Verteidigung und Durchsetzung.
  • Designrecht: Schutz der Gestaltung von Produkten, Oberflächen und Formgebung; Eintragung und Verletzungsabwehr.
  • Urheberrecht: Schutz kreativer Leistungen wie Texte, Fotos, Videos, Grafiken und Software; Nutzungsrechte, Lizenzierung und Abmahnungen.
  • Wettbewerbsrecht (UWG): Regeln für Werbung, Marktverhalten und Fairness im Wettbewerb; Abwehr und Durchsetzung bei unlauterem Verhalten.



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