Anliegen mit Schweizer Bezug

Ein Schweizer Bezug liegt vor, sobald eine Partei, ein Vertrag, ein Unfallort, ein Wohnsitz, ein Vermögenswert oder eine behördliche Maßnahme einen Anknüpfungspunkt in der Schweiz hat. In der Praxis entscheidet dieser Bezug häufig darüber, wo Sie Ansprüche geltend machen können, welches Recht angewendet wird und wie ein Titel anerkannt und vollstreckt wird.

Hanke.Legal berät und vertritt Sie bei grenzüberschreitenden Sachverhalten strukturiert entlang der drei Kernfragen: (1) internationale Zuständigkeit, (2) anwendbares Recht, (3) Durchsetzung/Vollstreckung.