Ein Schweizer Bezug liegt vor, sobald eine Partei, ein Vertrag, ein Unfallort, ein Wohnsitz, ein Vermögenswert oder eine behördliche Maßnahme einen Anknüpfungspunkt in der Schweiz hat. In der Praxis entscheidet dieser Bezug häufig darüber, wo Sie Ansprüche geltend machen können, welches Recht angewendet wird und wie ein Titel anerkannt und vollstreckt wird.
Hanke.Legal berät und vertritt Sie bei grenzüberschreitenden Sachverhalten strukturiert entlang der drei Kernfragen: (1) internationale Zuständigkeit, (2) anwendbares Recht, (3) Durchsetzung/Vollstreckung.
Internationale Zuständigkeit
Das Lugano-Übereinkommen regelt, welches Gericht international zuständig ist.
Anwendbares Recht
Die Rom-I- und Rom-II-Verordnungen bestimmen, ob deutsches oder schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.
Titelanerkennung
Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen nach dem Lugano-Übereinkommen.
Zoll- und Verfahrensrecht
Aktive Veredelung, Zollanmeldungen und verwaltungs- oder strafrechtliche Konsequenzen bei Fehlern.
Rechtshilfeersuchen
Zustellungen, Beweiserhebung und Vermögenssicherung im grenzüberschreitenden Strafverfahren.
Fahrverbot
Fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen mit Bezug zur Schweiz – gegenseitige Anerkennung und Verteidigungsoptionen.
Vorladung Polizei
Rechte und Pflichten bei Vorladung durch Schweizer Polizeibehörden.
Umsatzsteuer
Leistungsort, Rechnungsstellung und vertragliche Durchsetzbarkeit bei grenzüberschreitenden Leistungen.
Schweizer Darlehensgeber
Zuständigkeit, anwendbares Recht und Durchsetzung bei Darlehen mit Schweizer Bezug.
Waffen
Waffenrechtliche Genehmigungen, Transport und strafrechtliche Risiken im grenzüberschreitenden Kontext.